This proposition is scheduled for the voting BPT 2021.1 K WP183/WP544/WP545.
Der Bundesparteitag möge für das Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl beschließen:
Der Text des Unterunterunterkapitel 11.1.4.1 "Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten" wird wie folgt geändert:
"Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist die Erreichung eines existenzsichernden Einkommens vor allem über Gesetze und Tarifverträge möglich. Der Mindestlohn muss ausreichend sein, um in der gesetzlichen Rentenkasse als Beschäftigter in Vollzeit bei 40 Beitragsjahren und Renteneintrittsalter von 67 Jahren einen Anspruch auf eine Rente oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze zu erreichen. Die Armutsgefährdungsgrenze wird jedes Jahr neu berechnet (60% des Medianeinkommens). Um im Rentenalter über der Armutsgefährdungsschwelle zu liegen, müssten Arbeitnehmer mit einer 38-Stunden-Woche beim aktuellen Rentenniveau durchschnittlich einen Stundenlohn von 18,51 Euro verdienen, wenn sie 35 Jahre arbeiten."
Sprachlich aufgeräumt und Einführung des Begriffs der Armutsgefährdungsgrenze. Aktualisierung des Stundenlohns auf einen Wert, der dem angepeilten Rentenniveau entspricht laut Quelle
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arm-im-alter-warum-das-rentenniveau-nicht-fallen-darf/20235558-all.html