This proposition is scheduled for the voting BPT 2021.1 WP231.
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl
Kapitel 12.3.1 Kinder- und Jugendrechte ins Grundgesetz (GG) zu streichen.
Der Bundesparteitag 2019.2 hat beschlossen, dass alle Teile des Programms zur
Bundestagswahl 2017 zur Streichung angemeldet werden um eine Überarbeitung des Programms zur Bundestagswahl 2021 sicherzustellen.
12 Familie und Gesellschaft
12.3 Kinder- und Jugendrechte stärken
12.3.1 Kinder- und Jugendrechte ins Grundgesetz (GG)
Aktuell stehen die Menschenrechte des Kindes (UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes; kurz: UN-Kinderrechtskonvention) in Deutschland auf einer Ebene mit allen anderen Gesetzen.
Das hat zur Folge, dass im Konfliktfall nicht die UN-Kinderrechtskonvention sondern das Gesetz Anwendung findet (Bsp.: Asylrecht, Gemeinderecht).
Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufzuwerten, fordern wir die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen als solche geachtet werden.