This proposition is scheduled for the voting BPT 2021.1 WP220.
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl
Kapitel 11.6.5 Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen zu streichen.
Der Bundesparteitag 2019.2 hat beschlossen, dass alle Teile des Programms zur
Bundestagswahl 2017 zur Streichung angemeldet werden um eine Überarbeitung des Programms zur Bundestagswahl 2021 sicherzustellen.
11 Arbeit und Soziales
11.6 Commons (Gemeingüter): Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn
11.6.5 Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen
Für die öffentliche Verwaltung ist der Einsatz quelloffener Software grundsätzlich vorzuziehen.
Nur wenn in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe gegen einen Einsatz quelloffener Software sprechen, sollen proprietäre Lösungen erwogen werden.
Bei Neuanschaffungen und Aufrüstungen sind freie Alternativen stets zu prüfen.
Ausschreibungen sind entsprechend zu gestalten.
Die einzelnen Behörden sollen bei der Umstellung auf offene Software unterstützt werden.
Ein Vorbild hierfür kann die Landeshauptstadt München mit dem leider wieder aufgegebenem Projekt LiMux sein.