This proposition is scheduled for the voting BPT 2021.1 WP111.
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl
Kapitel 7.5.4 Erweiterung des Tierschutzgesetzes zu streichen.
Der Bundesparteitag 2019.2 hat beschlossen, dass alle Teile des Programms zur
Bundestagswahl 2017 zur Streichung angemeldet werden um eine Überarbeitung des Programms zur Bundestagswahl 2021 sicherzustellen.
7 Umwelt, Landwirtschaft, Tier- und Verbraucherschutz
7.5 Tierschutz
7.5.4 Erweiterung des Tierschutzgesetzes
Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im Tierschutzgesetz nicht berücksichtigt.
So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer, direkter körperlicher Schaden vorliegt, gewöhnlich nicht geahndet.
Wir wollen das deutsche Tierschutzgesetz nach dem Beispiel des österreichischen Tierschutzgesetz erweitern, sodass künftig niemand straffrei ein Tier ohne vernünftigen Grund in schwere Angst versetzen darf.