This proposition is scheduled for the voting BPT 2021.1 WP110.
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl
Kapitel 7.5.3 Tierversuche zu streichen.
Der Bundesparteitag 2019.2 hat beschlossen, dass alle Teile des Programms zur
Bundestagswahl 2017 zur Streichung angemeldet werden um eine Überarbeitung des Programms zur Bundestagswahl 2021 sicherzustellen.
7 Umwelt, Landwirtschaft, Tier- und Verbraucherschutz
7.5 Tierschutz
7.5.3 Tierversuche
Tierversuche sollen, insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere qualvolle Experimente nicht mehr verpflichtend sein.
Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen an alternativen Methoden bewirken zu können, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche zu streichen und sie auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern.
Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden.
Außerdem soll eine möglichst lückenlose, globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche zu vermeiden.
Genehmigungen für Tierversuche sind abhängig vom "Schweregrad" unterschiedlich zu genehmigen.
Versuche, die großes Leid über lang anhaltenden Zeitraum verursachen, sollen erheblich schwieriger zu genehmigen sein als Versuche, die kein oder nur sehr kurzfristig Leid verursachen.
Genehmigungsverfahren sollen transparent und nachvollziehbar sein.
Im nichtmedizinischen Bereich, wie zum Beispiel für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, lehnen wir Tierversuche ab.
Dies gilt auch für Versuche bezüglich einzelner Bestandteile der Produkte.
Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen.