This proposition is scheduled for the voting BPT 2021.1 WP092.
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl
Kapitel 6.11.2.2 Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln zu streichen.
Der Bundesparteitag 2019.2 hat beschlossen, dass alle Teile des Programms zur
Bundestagswahl 2017 zur Streichung angemeldet werden um eine Überarbeitung des Programms zur Bundestagswahl 2021 sicherzustellen.
6 Bildung und Forschung
6.11 Patente und Markenrecht
6.11.2 Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Patentrechts
6.11.2.2 Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln
Die Streitwerte bei Patentverletzungsverfahren können schnell enorme Summen annehmen.
Dies treibt die Gerichtskosten in die Höhe, was nicht zuletzt dem Geschäftsmodell vieler Patenttrolle entgegen kommt.
Diese benutzen das Kostenrisiko als Druckmittel um eine außergerichtliche Einigung ohne Überprüfung des Patents zu erreichen.
Für diese Einigungen werden von den beklagten Firmen zwar nur Bruchteile des Streitwerts bezahlt, welche aber aufgrund der Höhe des Streitwerts immer noch entsprechend umfangreich sind.
Patente stellen als gesetzlich garantierte Monopole große Anforderungen an die staatlichen Organe.
Wenn der Gesetzgeber ein Patent garantiert, dann sind Gerichte im besonderen Maße dazu verpflichtet, diese zu überprüfen.
Aus diesem Grund fordern wir PIRATEN, dass die Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten ausschließlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt sein müssen um die gerichtliche Überprüfung von Patenten ohne großes finanzielles Risiko zu ermöglichen.