This proposition is scheduled for the voting BPT 2021.1 WP012.
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl
Kapitel 1.2.4 Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz zu streichen.
Der Bundesparteitag 2019.2 hat beschlossen, dass alle Teile des Programms zur
Bundestagswahl 2017 zur Streichung angemeldet werden um eine Überarbeitung des Programms zur Bundestagswahl 2021 sicherzustellen.
1 Freiheit und Grundrechte
1.2 Überwachung
1.2.4 Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz
Wir PIRATEN setzen uns für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein.
Um dies zu erreichen streben wir die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an.
Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden.
Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden.
Die Erfahrungen z. B. mit dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.